Rechtsprechung
BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 270/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,25332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BezG Gera, 22.03.1991 - Sa 4/91
- BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 270/91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54
Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn
Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 270/91
"Die durch die Vereinbarung der Tarifparteien begründeten und nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes verbindlichen Regeln für den Inhalt der davon erfaßten Arbeitsverträge sind, wie immer man das im einzelnen begründen mag ., Rechtsregeln ("normative Bestandteile des Tarifvertrages") kraft Anerkennung durch die staatliche Gewalt, vorbehaltlich ihrer hier nicht weiter interessierenden Begrenzung durch die staatlichen Gesetze" (so BVerfGE 34, 307, 316 f. [BVerfG 27.02.1973 - 2 BvL 27/69]; vgl. auch BAGE 1, 258, 263 = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG). - BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69
Verfassungsmäßigkeit der durch Heimarbeiterausschüsse Entgeltsfestsetzungen
Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 270/91
"Die durch die Vereinbarung der Tarifparteien begründeten und nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes verbindlichen Regeln für den Inhalt der davon erfaßten Arbeitsverträge sind, wie immer man das im einzelnen begründen mag ., Rechtsregeln ("normative Bestandteile des Tarifvertrages") kraft Anerkennung durch die staatliche Gewalt, vorbehaltlich ihrer hier nicht weiter interessierenden Begrenzung durch die staatlichen Gesetze" (so BVerfGE 34, 307, 316 f. [BVerfG 27.02.1973 - 2 BvL 27/69]; vgl. auch BAGE 1, 258, 263 = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG). - BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 503/56
Arbeit gegen Entgelt - Wirtschaftlicher Austausch - Tatsächlich geleistete Arbeit …
Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 270/91
Durch eine solche Bezugnahme wird auch die Schriftform des § 1 Abs. 2 TVG gewahrt, wenn der bezugnehmende und der in Bezug genommene Tarifvertrag selbst schriftlich abgeschlossen sind (so BAG Urteil vom 8. Oktober 1959 - 2 AZR 503/56 - AP Nr. 14 zu § 56 BetrVG;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 85).